Besuche / Visits

Wer einen Menschi in U-Haft besuchen möchte, hat folgende Option:

Besuch muss von Aktivisti in U-Haft beantragt werden. Besuchi schreibt einen Brief an UWP,UMP oder UDP und teilt  Namen, Anschrift und Geburtstdatum mit. Wenn Aktivisti besucht werden möchte, kann der Besuch beantragt werden. Besuchi wird dann über den Wunsch informiert und muss diesem und einer Überprüfung der Personalien durch das Bundeszentralregister zustimmen. Dieses überprüft dann die Angaben des Besuchis. Im positiven Fall erhält der Besuchi einen Besuchsschein zugestellt und kann mit der jeweiligen JVA einen Besuchstermin vereinbaren.

Möglich wäre auch ein Telefonat mit einem*r Sozialarbeiter*in. Die Nummern der zuständigen Sozialarbeiter*Innen können wir euch am Telefon durchgeben. Dann könnte Besuchi die personenbezogenen Daten telefonisch übermitteln. 

Zu den Besuchszeiten:
JVA1 und JVA3 machen ähnliche Angaben zu den Besuchszeiten.

JVA3:
Erwachsene
Untersuchungsgefangene können alle 2 Wochen 30 min, oder 1x im Monat 60 min Besuch erhalten.

JVA1:
Gefangene haben die Möglichkeit, mindestens 60 Minuten im Monat Besuch zu empfangen. Bei freien Kapazitäten im Besuchsraum kann in begründeten Einzelfällen auf Antrag zusätzlicher Besuch gewährt werden.
Besuchstermine werden nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung der Besucher vergeben!
Die Besuchsvereinbarung erfolgt unter der Rufnummer 069 1367-1717 in der Zeit von Montag bis Freitag: 08:30 Uhr – 11:00 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 13:00 Uhr – 14:00 Uhr.
Zum Besuch sind höchstens 3 Personen (inkl. Kinder) zugelassen. Kinder bis zum 16. Lebensjahr erhalten nur in Begleitung eines Erwachsenen Einlass. Bei Minderjährigen müssen die Personensorgeberechtigten mit dem Besuch nachweislich einverstanden sein. Des Weiteren erhalten nur Personen Einlass, die bei der Besuchsterminvereinbarung genannt wurden. Ein Nachträglicher „Tausch“ ist nicht möglich.

Für beide JVAs gilt:
Einlass
Zum Betreten der Anstalt müssen gültige Ausweisdokumente vorgelegt werden. Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Rückseite der Besuchserlaubnis.

Erscheinen Sie rechtzeitig, möglichst 30 Minuten vor Besuchsbeginn bei der Anstalt.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zum Besuch keinerlei Gegenstände mitgenommen werden dürfen!